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Tippgeber-Prämie: Ihr Hinweis kann sich lohnen

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Dann freue ich mich über Ihren Hinweis.

Wenn Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Abschluss führt, erhalten Sie von mir eine Tippgeber-Prämie in Höhe von 15 % der an mich gezahlten Netto-Vermittlungsprovision – selbstverständlich ohne Mehrwertsteuer gerechnet.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie

  • mir die Immobilie noch nicht bekannt ist
  • sich das Objekt in Nordrhein-Westfalen befindet
  • noch kein Maklerauftrag besteht
  • die Immobilie noch nicht öffentlich beworben wird
  • Ihr Hinweis tatsächlich zu einem erfolgreichen Abschluss führt

So funktioniert es

Wenn Sie jemanden aus Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, senden Sie mir gerne die bekannten Informationen über das Kontaktformular.
Wichtig sind vor allem Angaben zum Eigentümer, zur Immobilie und zu Ihren eigenen Kontaktdaten. Je genauer Ihre Informationen sind, desto besser kann ich den Hinweis prüfen.
Bitte informieren Sie den Eigentümer vorab über die Weitergabe seiner Daten und holen Sie seine Zustimmung ein. So ist sichergestellt, dass ich den Kontakt persönlich und transparent aufnehmen kann.
Wichtige Hinweise
Berücksichtigt werden können nur Immobilien, die noch nicht in meiner Kartei erfasst sind und mir nicht bereits von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalte ich mir vor, einzelne Objekte abzulehnen.
Wenn Sie das Kontaktformular nutzen, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer übermittelten Daten. Bei einem Tipp per E-Mail oder Brief bestätige ich Ihnen den Eingang schriftlich.
Personen, die aus beruflichen oder rechtlichen Gründen keine Tippgeber-Prämie annehmen dürfen, sind von der Auszahlung ausgeschlossen. Über hilfreiche Hinweise freue ich mich selbstverständlich dennoch.